Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB’s für Spiral-Photo-Atelier | Petra Eigenmann – gültig ab 01.01.2020 (als Grundlage gelten die AGB der vfg (Vereinigung fotografischer GestalterInnen)
Allgemeines
Für alle Angebote und Dienstleistungen von Spiral-Photo-Atelier | Petra Eigenmann (nachfolgend Fotografin genannt) gelten nachstehende AGB, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
«Fotos» im Sine dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Geltungsbereich
1
Diese AGB’s gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung der Fotografin durch den Kunden.
3
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen der Fotografin.
Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden
4
Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.
5
Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
6
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen etc.).
7
Digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben immer im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
8
Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
9
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
10
Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
11
Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
Urheberrecht
12
Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9.10.1992) handelt. Das heisst, dass das Urheberrecht der von der Fotografin erstellten Fotos deren zusteht.
13
Die Urheberrechte an den Fotos bleiben auch bei nachträglicher Bearbeitung durch den Kunden oder durch Dritte bei der Fotografin. Entsteht durch Photocomposing, Fotomontage oder sonstiger analoger oder digitaler Manipulation ein neues Foto, so gilt die Fotografin als Miturheberin und dies bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
Nutzungsrecht
14
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Fotos dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden (Spezial-Vereinbarung-/Preis).
15
Bei Veröffentlichung der Fotos mit nicht kommerziellem Hintergrund (zb. Private Homepages) ist immer der Urheberrechtshinweis (www.spiral-photo-atelier.com) oder Foto von Petra Eigenmann | Spiral-Photo-Atelier) anzufügen.
16
Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen (Homepage, Socialmedia etc.)
Vergütung / Eigentumsvorbehalt
17
Für die Herstellung der Fotos wird eine Pauschale oder ein Zeithonorar berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomiete usw.) vom Kunden zu tragen. Die vereinbarten Preise sind die Endpreise und es wird keine MwSt ausgewiesen.
18
Aufträge sind in Bar beim Shooting zu zahlen oder auf Wunsch kann eine Rechnung ausgestellt werden (zahlbar innert 10 Tagen ohne Abzug).
Stornierung
19
Muss ein Auftrag von der Fotografin oder dem Kunden abgesagt werden, wird in der Regel ein Ersatztermin vereinbart.
20
Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als 24 Stunden vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
21
Wird ein Auftrag vom Kunden ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, wird das vereinbarte Honorar gänzlich verrechnet.
Haftung
22
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vetragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllung durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
23
Für Schänden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
24
Die Fotografin ist berechtigt aber nicht verpflichtet
25.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Trägermaterials. Der Kunde wird gebeten, die erhaltenen Daten zusätzlich innerhalb von 14 Tagen auf einem geeigneten Medium zu sichern (USB-Sticks gewähren eventuell keine dauerhafte Datensicherheit).
Datenschutz
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Die Fotografin gibt keine vertraulichen und persönlichen Daten weiter. Alle ihr zur Verfügung gestellten Daten dienen nur zur Abwicklung ihrer Dienstleistungen. (DSGVO / Datenschutzerklärung, Mai 2018)
Gerichtsstand und anwendbares Recht
27
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Fotografin. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das Schweizer Recht anwendbar.